Hilfe
Das ist ärgerlich – und in fast allen Fällen schnell aufgeklärt. Eine Mahnung trotz erfolgter Zahlung hat meist eine von wenigen technischen Ursachen. Bitte betrachten Sie das Schreiben in diesem Fall als gegenstandslos und geben Sie uns kurz Bescheid.
Überschneidung: Mahnlauf und Zahlungseingang haben sich zeitlich gekreuzt – bei Überweisungen liegen oft ein bis drei Bankarbeitstage dazwischen. Fehlender Verwendungszweck: Ohne Rechnungsnummer lässt sich eine Zahlung nicht automatisch zuordnen und bleibt offen stehen. Abweichender Absender: Zahlt eine Muttergesellschaft, ein Steuerbüro oder ein privates Konto, passt der Name nicht zum Rechnungsempfänger. Teilzahlung: Wurde ein abweichender Betrag überwiesen, bleibt die Differenz als Forderung bestehen.
Am schnellsten geht es mit dem Zahlungsbeleg oder einem Kontoauszug-Ausschnitt: Datum, Betrag, Auftraggeber und Verwendungszweck genügen. Senden Sie uns diese Angaben einfach per E-Mail an info@mps-agency.de oder rufen Sie uns an – wir prüfen den Zahlungseingang und melden uns zurück.
Sobald die Zahlung zugeordnet ist, stornieren wir die Mahnung samt etwaiger Mahngebühren. Eine erneute Zahlung ist nicht erforderlich – bitte überweisen Sie den Betrag keinesfalls ein zweites Mal, bevor wir die Sache geprüft haben.
Geben Sie bei jeder Überweisung die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an und teilen Sie uns mit, wenn Zahlungen über ein anderes Konto oder Ihr Steuerbüro laufen. Dann ordnet unser System den Eingang automatisch zu.
Marcel P. Schmitt
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