Hilfe
Bei größeren Projekten und bei Leistungen, für die wir in Vorleistung gehen, holen wir vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft ein. Das ist im Geschäftsverkehr üblich und richtet sich nicht gegen Sie persönlich – es schützt beide Seiten vor einer Zusammenarbeit, die wirtschaftlich nicht tragfähig wäre.
Nicht bei jedem Auftrag. Anlass sind in der Regel ein höheres Projektvolumen, eine Zahlung auf Rechnung ohne Anzahlung, erhebliche Vorleistungen bei externen Dienstleistern – etwa gebuchtes Media-Volumen – oder eine neue Geschäftsbeziehung ohne gemeinsame Zahlungshistorie.
Bei Kampagnen kaufen wir Leistungen wie Sendeplätze oder Werbebudgets ein, bevor wir sie Ihnen in Rechnung stellen. Bleibt eine Zahlung aus, tragen wir diese Kosten. Die Auskunft hilft uns einzuschätzen, welche Zahlungsweise für ein Projekt angemessen ist – häufig ist das Ergebnis schlicht, dass keine Anzahlung nötig ist.
Abgefragt werden Firmendaten und ein Bonitätsindex bei einer Wirtschaftsauskunftei. Es werden keine Kontoauszüge und keine Kontobewegungen eingesehen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Absicherung von Vorleistungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können jederzeit Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten verlangen und einer Verarbeitung widersprechen. Fällt eine Auskunft ungünstig aus, bedeutet das keine Absage: Meist einigen wir uns dann auf Vorkasse oder eine höhere Anzahlung – und das Projekt startet trotzdem.
Marcel P. Schmitt
Ihr persönlicher Berater
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